Die integrative Lernförderung und Lerntherapie bedarf keiner ärztlichen Verordnung und muss auch in der Regel privat bezahlt werden.
Leistungen aus dem Bildungspaket ermöglichen eine finanzielle Unterstützung für eine angemessene Lernförderung von Kindern, die deutliche Lernlücken aufweisen und die Versetzung gefährdet ist. Dies muss von der Schule bescheinigt werden. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben z.B. Personen (bzw. Kinder), wenn diese leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen.
Eine wertvolle Kostenübernahme wird über die Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII (LRS und Dyskalkulie) gewährt. Für die Entscheidung des Kreisjugendamtes sind folgende Stellungnahmen erforderlich:
- Erhebungsbogen der Schule
- Fachärztliche Stellungnahme (Kinder-Jugendpsychiater)
- Hör- und Sehtest
Durch die Lernstörung muss die Teilhabe des Kindes am Leben in der Gemeinschaft deutlich beeinträchtigt und/oder das Kind von einer seelischen Behinderung bedroht sein bzw. eine seelische Behinderung vorliegen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf bekommen sie auch von der Schulleitung oder ihrem Kinderarzt.
Härtefälle und benachteiligte Familien:
In besonderen Fällen kann die Finanzierung eine sehr große Hürde sein, sich für die professionelle Lernförderung zu entscheiden. Bitte sprechen Sie mich darauf an! Um auch in Ausnahmesituationen eine Lerntherapie zu ermöglichen, stehe ich in engem Kontakt mit der Beurer-Stiftung in Ulm. Wir klären in einem Gespräch, ob die Stiftung für Sie und Ihre Situation in Frage kommt.
Die Beurer-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Ulm. Die Stiftung handelt autonom und ist unabhängig in ihren Entscheidungen. Der aktuelle Förderschwerpunkt liegt im Bereich der Bildung und Ausbildung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Frauen.